Freie Mitarbeiter sind Personen, die nicht im Rahmen eines festen, dauernden Beschäftigungsverhältnisses, sondern aufgrund einzelner Aufträge tätig werden, deren Übernahme freigestellt ist und auf
die kein Rechtsanspruch besteht.
Ob freie Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig sind, richtet sich danach, ob sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder ob sie scheinselbstständig sind.