Anwaltskanzlei Gerrit Hiller Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer aus sachfremden Gründen gegenüber anderen, in vergleichbarer Lage befindlichen Arbeitnehmern.

 

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