Anwaltskanzlei Gerrit Hiller Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Güteverhandlung

Güteverhandlung ist die mündliche Verhandlung vor dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien.

Im Kündigungsverfahren soll die Güteverhandlung innerhalb von 2 Wochen nach Klageerhebung stattfinden.

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