Anwaltskanzlei Gerrit Hiller Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Lohnzuschläge

Lohnzuschläge dienen zur Abgeltung besonderer Arbeitserschwernisse oder zur Prämierung besonderer Arbeitsleistung. Bei der Gewährung von Sozialzulagen darf nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werden. Die Lohnzuschläge sind im Arbeitsvertrag oder in den Tarifverträgen im Einzelnen geregelt.

 

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