Nach dem Abitur an der Wöhlerschule in Frankfurt am Main begann Rechtsanwalt Hiller im Jahr 2007 sein Studium der Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe - Universität in Frankfurt am Main.
2013 absolvierte Rechtsanwalt Hiller die Erste Prüfung (erste juristische Staatsprüfung) und schloss diese erfolgreich mit insgesamt 10,58 Punkten als Prädikatsexamen ab. Das Schwerpunktstudium erfolgte im Bereich Kriminalwissenschaften.
Das Referendariat leistete Rechtsanwalt Hiller beim Landgericht Frankfurt am Main ab. Bereits hier setzte Rechtsanwalt Hiller seinen Schwerpunkt auf das Mietrecht und das Arbeitsrecht.
Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwalt Hiller seine zweite juristische Staatsprüfung mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und schloss diese erfolgreich mit 8,3 Punkten ab.
Im Anschluss an das Zweite Juristische Staatsexamen gründete Rechtsanwalt Hiller in der Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Dr. Hiller, Hiller & Dörfler mit Schwerpunkt Arbeitsrecht seine eigene Kanzlei.
Im Jahr 2017 gratulierte das Hessische Ministerium der Justiz Rechtsanwalt Hiller zu dem "ausgezeichneten Ergebnis" in seiner juristischen Ausbildung und den sich daraus ergebenden Voraussetzungen für die Einstellung in den höheren Justizdienst und bat Rechtsanwalt Hiller um eine Bewerbung für den höheren Justizdienst.
Seit Dezember 2020 ist Rechtsanwalt Hiller Fachanwalt für Arbeitsrecht.